Entsprechend der Inten­tion der Regierungs­frak­tio­nen des deutschen Bun­destages und der Mehrheit des Bun­desrates im 8. Gesetz zur Änderung des Stasi-Unter­la­genge­set­zes vom 22.12.2011 hält die Rats­frak­tion eine Über­prü­fung der bei der Stadt Beschäftigten in lei­t­en­den Posi­tio­nen hin­sichtlich ein­er eventuellen früheren Tätigkeit für das MfS der DDR für geboten.

Frak­tionsvor­sitzen­der Kohlmann unter­stre­icht: „Auch in Chem­nitz lit­ten Bürg­er in DDR-Zeit­en unter Repres­salien der Stasi. Für diese ist es nicht hin­nehm­bar, daß ihre Belange möglicher­weise von ehe­ma­li­gen Mitar­beit­ern des MfS entsch­ieden wer­den. Um Gewißheit zu erlan­gen, schla­gen wir nun die Umset­zung des Geset­zes in Chem­nitz vor.“

Entsprechende Beschlußanträge liegen den Frak­tio­nen zur Unterze­ich­nung vor.