Im gestri­gen Betrieb­sauss­chuß ließ die Ver­wal­tung mal wieder die Katze aus dem Sack: Mit der Beschlußvor­lage B‑200/ 2011 soll fest­geschrieben wer­den, daß Hal­testel­len­bere­iche ab dem kom­menden Win­ter von den Anliegern in ein­er Bre­ite von min­destens 1,50 Meter von Schnee und Eis freige­hal­ten wer­den müssen. Und damit nicht genug: Auch die Ver­sicherungspflicht will die Stadt damit auf die Anlieger abwälzen.

Wer das “Glück” hat, eine Hal­testelle vor sein­er Haustür zu haben, der mußte bis­lang nur der üblichen Räumpflicht nachkom­men. Mit dem für den Stad­trat am 9. Novem­ber vorge­se­hen Beschluß jedoch, will die Stadt den Anliegern noch mehr Arbeit und Ver­ant­wor­tung auf­bür­den: Die Fußwege um die Hal­testellen sollen nicht nur regelmäßig von Schnee und Eis freige­hal­ten wer­den, nein, wegen der unter­schiedlichen Türab­stände von Bussen und Bah­nen soll der Schnee auf der gesamten Länge des Hal­testel­len­bere­ichs in ein­er Bre­ite von 1,50 Metern kom­plett ent­fer­nt wer­den. Dabei weiß jed­er: Nir­gend­wo sind Schnee und Eis so fest­ge­treten wie an Hal­testellen, die täglich von unzäh­li­gen Fahrgästen benutzt wer­den. Und wenn dann doch jemand aus­rutscht, soll der Anlieger auch noch haften.

 Unzu­mut­bar find­et Stad­trat Joachim Ziems, der für PRO CHEMNITZ im Betrieb­sauss­chuß sitzt. Er  brachte deshalb einen Änderungsantrag ein, wonach die CVAG für den Win­ter­di­enst ihrer Hal­testel­len­bere­iche zuständig sein soll. Als Deck­ungsquelle schlägt die Rats­frak­tion vor, kün­ftig alle Zuschüsse der Stadt an den AJZ e.V. sowie den „Lokalen Aktion­s­plan für Demokratie und Tol­er­anz“ zu stre­ichen und diese knapp 200.000 Euro für die All­ge­mein­heit der Chem­nitzer sin­nvoll und nutzbrin­gend einzusetzen.